Mitwirkung

SCHULKONFERENZ

Die Schulkonferenz ist das höchste Mitwirkungsgremium der Schule. An ihr nehmen jeweils sechs Vertreter*innen der Eltern und sechs Vertreter*innen des Lehrerkollegiums teil. Die Eltern werden in der Schulpflegschaft, die Lehrer*innen in der Lehrerkonferenz für die Dauer eines Schuljahres gewählt. Die Schulleiterin leitet die Konferenz. Die stellvertretende Schulleiterin nimmt als beratendes Mitglied an der Schulkonferenz teil.

SCHULPFLEGSCHAFT

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der 16 Klassenpflegschaften. Die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften können an der Schulpflegschaftssitzung mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt den/die Schulpflegschaftsvorsitzende(n) und die Vertretung. Die Schulleitung nimmt mit beratender Stimme an der Schulpflegschaftssitzung teil.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Auch Informationen der Schulleitung werden so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben.

Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, werden vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

LEHRERKONFERENZ

In der Lehrerkonferenz beraten und entscheiden die Lehrkräfte über Fragen des Unterrichts, der Erziehung und des Schullebens. Die Lehrerkonferenz wird von der Schulleiterin geleitet. Fächerspezifische Themen werden den Fachkonferenzen übertragen.

SCHÜLERPARLAMENT

Mehrmals im Jahr treffen sich die Klassensprecher*innen und ihre Vertreter*innen aus allen 16 Klassen unserer Schule im Schülerparlament. Das Schülerparlament wird von zwei Lehrerinnen geleitet. Die Kinder bringen Anregungen aus den Klassenräten, die die ganze Schule betreffen, im Schülerparament ein. Vorschläge des Schülerparlaments können der Lehrerkonferenz vorgelegt werden.

KLASSENPFLEGSCHAFTEN

Die Zusammenarbeit der Eltern und Lehrer*innen wird in der Klassenpflegschaft verwirklicht. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schüler*innen einer Klasse. Die Klassenpflegschaft wählt aus dem Kreis der Eltern zu Beginn des Schuljahres für ein Jahr den/die Vorsitzende(n) sowie die Stellvertretung.

KLASSENRAT

Der Klassenrat fördert demokratisches Miteinander  in der Institution Schule. Er ist das demokratische Forum einer Klasse. In den Sitzungen beraten, diskutieren und entscheiden die Schüler*innen über selbstgewählte Themen: über die Gestaltung des Lernens und Zusammenlebens in Klasse und Schule, über aktuelle Probleme und Konflikte, über gemeinsame Planungen und Aktivitäten.

Die Vergabe fester Rollen mit klaren Rechten, Anforderungen und Pflichten trägt entscheidend zum Gelingen des Klassenrats bei. Der klar strukturierte Ablauf bildet ein Gerüst für Diskussionen und Entscheidungsprozesse – so erleichtert er den Schüler*innen, sich auf die Inhalte der gemeinsamen Diskussionen zu konzentrieren.